Faschingsumzug

    Wir kommen mit:*

    * = Pflichtfeld


    Folgende Angaben sind bei der Anmeldung von Umzugswagen zwingend erforderlich!

    KFZ-Kennzeichen:

    Wir führen mit:


    Sicherungspersonal „Wagenengel“:*
    1.
    2.
    3.
    4.

    weiteres Sicherungspersonal (optional):
    1.
    2.
    3.
    4.

    Wichtige Hinweise und Vereinbarungen:
    Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol ausgegeben werden darf. Das Mitführen und der Genuss von hochprozentigen alkoholischen Getränken ist verboten. Wir appellieren hier ausdrücklich an die Vernunft und die Vorbildfunktion aller Umzugsteilnehmer. Bei allen Umzugswagen müssen mindestens 4 Personen eigenes Sicherungspersonal eingesetzt werden. Diese sollten deutlich erkennbar sein (Weste, Binde, Fähnchen o. Ä.). Alkoholisierte Personen dürfen als Ordner nicht eingesetzt werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Sicherungspersonal während der gesamten Dauer des Umzuges seine Aufgaben wahrnimmt. Das Verunreinigen der Straße mit Reklame, Stroh, Häcksel, Müll, Flaschen, Konfetti, Konfettistreifen oder Ähnlichem ist verboten. Bei Nichtbeachtung wird der Verursacher in Regress genommen.

    Die Beschallung der Gruppen und Fahrzeuge mit Musik sollte sich an Fasnacht- und aktuellen Stimmungshits orientieren (max. 70 dB (A). Lautsprecher dürfen erst ab einer Bodenhöhe von 1,30 m angebracht und müssen nach hinten oder seitlich nach ben ausgerichtet werden. Tiefer angebrachte Lautsprecher sind zu entfernen. Wir wollen keine Technoveranstaltung. Lautstärke wird nicht prämiert. Allgemeines und weitere Vereinbarungen: Zur Teilnahme am „Bellheimer Fastnachtsumzug" am 02.03.2024 um 13.01 Uhr sind alle Vereine, Organisationen, Firmen, Einzelgruppen und Privatpersonen aufgerufen und herzlich eingeladen. Die Organisation des Umzuges übernimmt die Karnevalsgesellschaft e.V. Bellheim. Durch die Unterstützung der Gemeinde Bellheim und durch freiwillige Spenden soll auch 2020 wieder eine Prämierung von einzelnen Beiträgen vorgenommen werden. Freiwillige Spenden bitte unter: IBAN DE12548625000000509450, BIC GENODE61SUW, VR Bank Südpfalz e.G. IBAN DE75548514400021027115, BIC MALADE51KAD, Spk. GER-Kandel . Das Geld der Spenden wird, wie immer ausschließlich für die Prämierung des Bellheimer Fastnachtsumzugs verwendet. Die Karnevalsgesellschaft Bellheim verzichtet selbstverständlich auf eine Prämierung ihrer eigenen Beiträge. Am Umzug können nur angemeldete Beiträge teilnehmen. Die Teilnehmerzahl wurde wie im letzten Jahr auf max. 50 Beiträge begrenzt. Anmeldungen sind bis 01.02.2024 möglich. Anmeldungen ausschließlich über das Online-Formular. Die Anmeldebestätigungen werden nach der Anmeldefrist versendet. Für Umzugsgruppen aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Bellheim (sowie für langjährige Umzugsteilnehmer) werden Startplätze reserviert. Sollten mehr Anmeldungen als verfügbare Startplätze eingehen, müssen wir leider auch Absagen versenden. Nur termingerecht angemeldete Beiträge können prämiert werden. Die Preise werden überwiesen. Die Prämierung erfolgt in diesem Jahr während der Umzugsstrecke durch eine neutrale Jury. Teilnehmer, die durch Verstöße gegen die Anstandsregeln oder durch ihr Verhalten den Umzug beeinträchtigen, oder den Umzug länger als 30 m abreisen lassen, oder die gegen die oben genannten Vereinbarungen verstoßen, werden von der Prämierung ausgeschlossen und gegebenenfalls im darauffolgenden Jahr nicht mehr angenommen. Zugbeobachter werden die Einhaltung der Vereinbarung feststellen. Die Gema-Gebühren werden von der Gemeinde übernommen. Für die Umzugsteilnehmer ist eine Tagesversicherung abgeschlossen, es dürfen nur zugelassene Motorfahrzeuge als selbst fahrende oder ziehende Fahrzeuge verwendet werden. Auf das Merkblatt für Fahrzeuge zum Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen wird Bezug genommen. Die Beförderung von Personen auf der Zu- und Abfahrt ist nicht zulässig. Während des Umzuges gelten die Regelungen des § 21 StVO, die im Merkblatt aufgeführt sind.

    Die Aufstellung des Zuges erfolgt am Kardex Platz, Zufahrt über die Bahnhofstraße. Zufahrt zur Aufstellung nur über die Bahnhofstraße, denn dort erfolgt ab 12.00 Uhr die Ausgabe der Zugnummern. Achtung an den Ortseinfahrten Höhenbegrenzung 4,50 m (Rankbögen) Neuer Umzugsweg: Bahnhofstraße, Hauptstraße, Blumenstraße, Hammerstraße, Schubertstraße, Albert-Schweitzer-Straße, Richard-Wagner-Straße dort Umzugsende und Auflösung. Achtung: Am Zugende Personen absteigen lassen und sofort wegfahren. Es stehen keine Parkmöglichkeiten für Umzugswagen zur Verfügung. Am Beginn und am Ende der Umzugsstrecke befinden sich Abfallbehältnisse. Wir freuen uns unter diesen Voraussetzungen auf ein Wiedersehen in 2021. Mit der Anmeldung erkenne ich diese Vereinbarung, Allgemeines und weitere Vereinbarungen als bindend an. (Verordnung wurde erlassen von der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim)